Neue Regionalpolitik
Was ist die Neue Regionalpolitik (NRP)?
Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) unterstützen Bund und Kantone das Berggebiet, den ländlichen Raum und die Grenzregionen bei der Bewältigung des Strukturwandels. Die NRP will bessere Standortvoraussetzungen für unternehmerische Aktivitäten schaffen und fördert Innovationen, Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit in diesen Regionen.
Je nach Art des Projekts kann die NRP es mit Zuschüssen (a-fonds-perdu), zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen unterstützen. Die Projekte müssen zum kantonalen Umsetzungsprogramm der NRP passen. In der Periode 2024-2027 liegt der Fokus auf Digitalisierung, Nachhaltigkeit, lokale Wirtschaft und kleine Infrastrukturen mit Fokus auf den Bereichen Industrie, Tourismus und Kreativwirtschaft.
Solche Vorhaben sollen das Unternehmertum, die überbetriebliche Zusammenarbeit und die Wettbewerbskraft fördern. Zudem sollen sie die Innovationskraft stärken, die regionalen Wertschöpfungspotenziale ausschöpfen oder Wertschöpfungsketten aufbauen. Weiterführende Informationen zur NRP sowie zahlreiche Projektbeispiele finden Sie auf den Webseiten des Bundes, des Kanton Wallis oder von Regiosuisse.
Wie muss ich vorgehen?
Um herauszufinden, ob ein Projekt in den Geltungsbereich der NRP fällt, können Sie beim RWO eine Voranfrage stellen. Wenn diese positiv ausfällt, können Sie einen schriftlichen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen gemäss Checklisten beim RWO einreichen. Der Antrag wird dann von uns formal und inhaltlich geprüft und an den Kanton Wallis weitergeleitet, der über die Gewährung von Zuschüssen oder Darlehen entscheidet.
Was ist zu beachten?
- Das Projekt muss vollständig dokumentiert und mit dem kantonalen Umsetzungsprogramm der NRP übereinstimmen.
- Bei a-fonds-perdu-Anträgen müssen mindestens 70% der Projektkosten durch andere Finanzierungsquellen gesichert sein. Die NRP übernimmt maximal 30% der anrechenbaren Kosten.
- Eine Eigenleistung der Projektträger ist erforderlich.
- Die Trägerschaft sollte überbetrieblich sein.
Für bereits begonnene oder abgeschlossene Projekte können keine NRP-Gelder beantragt werden. Bei Anträgen auf zinslose Darlehen kann der Projektträger auf eigenes Risiko mit den Arbeiten beginnen, muss aber eine «Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn» beim RWO einholen. Spätestens vier Monate nach Baubeginn muss der Antrag auf Investitionshilfe eingereicht werden.
Es gibt keinen generellen Rechtsanspruch auf NRP-Gelder.
Wichtige Links:
Bundesgesetz über die Regionalpolitik
Kantonales Gesetz über die Regionalpolitik
CHECKLISTE A-fonds-perdu-Beiträge
CHECKLISTE Darlehen für Entwicklungsinfrastrukturvorhaben
FORMULAR Bewilligung zum vorzeitigen Baubeginn