Einhergehend mit dem Reorganisationsprozess hat die neu organisierte Aletsch Arena AG ihre Strategie definiert und verschiedene Projekte angestossen. Dazu zählt das Freizeitverkehrskonzept. Vordergründig geht es darum, die Zuständigkeiten und Finanzierungen der touristischen Infrastrukturen zu regeln.
Die Aletsch Arena zählt eine Vielzahl an Freizeitverkehrsanlagen wie Wanderwege, Feuerstellen oder Schneeschuhtrails. Sie haben unterschiedliche Besitzer, Betreiber oder Geldgeber. Führung, Unterhalt und Entwicklung dieser Anlagen werden dementsprechend in unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit gehandhabt. Teils sind die Verantwortlichkeiten zwischen der Aletsch Arena AG, dem Forst, den Gemeinden, Tourismusvereinen, Bergbahnen oder Dritten schriftlich geregelt, teils gibt es mündliche Abmachungen oder gute Gewohnheiten.
Das Tourismusgesetz besagt, dass die Gemeinden in der Verantwortung sind, die touristische Ausstattung und Entwicklung auf ihrem Gebiet zu fördern. Im Rahmen der Anpassung der Kurtaxenreglementierung haben sie die Möglichkeit, aus den Einnahmen einen Beitrag für die Bewirtschaftung und Entwicklung ihrer touristischen Infrastrukturen zu reservieren. Angesichts dieser Ausgangslage wollen die Aletsch Arena AG und ihre Gemeinden die Verantwortlichkeiten klären und wo immer möglich, primär den Gemeinden übertragen. Zudem soll die Finanzierung in allen sieben Gemeinden nach dem gleichen Prinzip geregelt sein.
Aufgabe der RW Oberwallis AG ist es, die vielen involvierten Partner in diesem Prozess zu begleiten. Dafür kennzeichnend ist die regionale Denk-und Vorgehensweise. Wir streben Lösungen an, die die Aletsch Arena in ihrer Funktion als Tourismusdestination langfristig stärken soll. Darüber hinaus erfolgt neben dem regionalen Ansatz die Abstimmung zu parallel laufenden Projekten wie beispielsweise der Oberwalliser Gästekarte.