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Umsetzung neues Tourismusgesetz
Das neue Walliser Tourismusgesetz ist am 1. Januar 2015 in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, die Professionalisierung zu fördern, die administrativen Abläufe zu vereinfachen und Schlupflöcher bei den Taxen zu schliessen.
Falls Gemeinden eine Änderung der bestehenden Taxen oder ihrer Organisation anstreben, sind sie im Rahmen des neuen Gesetzes verpflichtet, Leitlinien zur örtlichen Tourismuspolitik, ein Finanzierungskonzept und daraus ableitend ein Reglement über die Tourismustaxen zu erarbeiten; dies unter Einbezug der lokalen Tourismusakteure sowie der anschliessenden Genehmigung durch die Urversammlung.
Die RW Oberwallis AG unterstützt interessierte Gemeinden bei der Ausarbeitung dieser Leitlinien. Der Erarbeitungsprozess sieht vier Phasen vor:
- Analyse der Grundlagen
- Erarbeitung Vorschlag
- Einbezug Tourismusakteure
- Genehmigung und Homologation
Die gemeinsame Erarbeitung mit mehreren Gemeinden ist möglich und explizit erwünscht.
Die RWO AG ist oder war an folgenden Prozessen beteiligt:
Destination | Gemeinden |
Aletsch Arena | Bettmeralp, Fiesch, Fieschertal, Lax, Mörel-Filet, Riederalp |
Saas | Saas-Almagell, Saas-Balen, Saas-Grund, Saas-Fee |
Obergoms | Goms, Obergoms |
Leukerbad | Albinen, Inden, Leukerbad, Varen |
Grächen | Grächen, St. Niklaus |
Moosalp | Bürchen, Törbel |
Bellwald | Bellwald |
Belalp | Naters |
Binntal | Binn, Ernen, Grengiols |
Unterbäch | Unterbäch |
Staldenried-Gspon | Staldenried |
Lötschental | Wiler, Ferden, Kippel, Blatten |
Visperterminen | Visperterminen |